Die Anzahl der Fahrstunden zur Grundausbildung ist nicht gesondert vorgeschrieben. Sie sind vom Leistungsvermögen des jeweiligen Fahrschülers abhängig. Für die Klasse B196 sind mindestens 10 Fahrstunden vorgeschrieben
Die besonderen Ausbildungsfahrten ( Sonderfahrten ) sind wie folg vorgeschrieben:
|