theoretische Prüfung 3 Monate vor 17. Geburtstag praktische Prüfung 1 Monat vor 17. Geburtstag
Nach bestandener praktischen Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt, wenn der Prüfling das 17 Lebensjahr vollendet hat. In dieser ist die Begleitperson(en) eingetragen.
KFZ der Klassen AM und L können ohne Begleiter gefahren werden.
Die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Der Begleiter muß folgende Anforderungen erfüllen: - Mindestalter 30 Jahre - Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren - maximal 1 Punkte im VZR
KFZ die zum Begleitenden Fahren eingesetzt werden - der Versicherung gemeldet